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Bis spätestens zwei Monate vor dem Starttermin kann die Anmeldung ohne Stornogebühr durch schriftliche Erklärung, auch per E-Mail, storniert werden. Bei Stornierungen seitens des Teilnehmers bzw. anmeldenden Unternehmens im Zeitraum von zwei Monaten vor dem Starttermin des Lehrgangs ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:

Zwei Monate bis einen Monat vor Start des Lehrgangs / Seminares: 40 % der Teilnahmegebühr.
Einen Monat bis eine Woche vor Start des Lehrgangs / Seminares: 70% der Teilnahmegebühr.
In der letzten Woche vor Start des Lehrgangs / Seminares: 90% der Teilnahmegebühr.

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung, auch kurzfristig, aus welchen Gründen auch immer, abzusagen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Falle erstattet. Sollte ein einzelner Termin, aus welchen Gründen auch immer, ausfallen, wird dieser ehestmöglich nachgeholt. Die Nichtteilnahme an einzelnen Terminen entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung der Gesamtveranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Krankheit, Unfall oder Sonstiges.

Die Stornierung muss durch schriftliche Erklärung erfolgen. Dies kann auch per E-Mail sein. Stellt der stornierende Teilnehmer bzw. das anmeldende Unternehmen einen Ersatzteilnehmer, dann entfällt die Stornogebühr.

Die von 6PAC Consulting AG an die Teilnehmer ausgegebenen und verwendeten Unterlagen sind entsprechend der darin befindlichen Hinweise urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne gesonderte, schriftliche Einwilligung durch die 6PAC Consulting AG weder ganz noch in Teilen vervielfältigt oder sonst verwendet werden.